Anonymisierte Urteile und erfolgreiche Fälle aus der Praxis des Steuerberater-Inkassos. Lernen Sie aus der Rechtsprechung zu Honorarforderungen, Zurückbehaltungsrecht und StBVV-Gebühren.
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Stundungsvereinbarung ist selbstständiges Schuldversprechen gem. § 780 BGB. Übertragungsarbeiten nicht abrechnungsfähig. Toleranz-Rechtsprechung gilt nicht für Steuerberater.
Klage überwiegend erfolgreich
Streitwert: 5.915,85 € (66%)
Stundungsvereinbarung ist kausales Schuldanerkenntnis gem. § 781 BGB. Zurückbehaltungsrecht nach § 66 StBerG ist legitimes Druckmittel. Geschäftsführer können sich nicht auf 'Wusste nicht' berufen.
Klage überwiegend erfolgreich
Streitwert: 3.671,37 € (92,6%)
Sachverständiger bestätigt StBVV-Konformität der Gebühren. Verjährung durch rechtzeitige Klageeinreichung (§ 167 ZPO) gehemmt. Unterliegen < 10 %: Beklagte trägt alle Kosten (§ 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
Klage überwiegend erfolgreich
Streitwert: 4.000,72 € (91,7 %)
Steuerberater setzt Honorarforderung durch: Unentgeltlichkeitsvereinbarung scheitert an § 612 BGB. Behaupteter Forderungsverzicht mangels konkretem Sachvortrag unbewiesen. Formfehler in Honorarrechnung durch korrigierte Rechnung heilbar.
Klage vollständig erfolgreich
Streitwert: 1.547,95 €
Mündlich vereinbarte Pauschalvergütung von 50 EUR/Monat scheitert an § 14 StBGebV. Schriftformerfordernis gilt ausnahmslos. Anlagebuchführung bei Vollbuchführungsauftrag ohne gesonderten Auftrag nicht gesondert abrechnungsfähig.
Klage überwiegend erfolgreich
Streitwert: 1.695,63 € (85,5 %)
Steuerberater darf elektronische Buchhaltungsdaten zurückbehalten, bis Honorarforderungen beglichen sind. Konnexität muss für jede konkrete Angelegenheit separat geprüft werden.
Klage erfolgreich
Streitwert: 4.284,00 €
Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert. Alle veröffentlichten Urteile wurden sorgfältig anonymisiert und dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.